Service · Dokumentation
Materialzeugnis nach EN 10204
Zu jeder Lieferung bekommen Sie ein Materialzeugnis, ohne Aufpreis und ohne extra Bestellung. Hier erfahren Sie, welches Zeugnis das ist und was Sie tun, wenn Sie ein bestimmtes brauchen.
Ein Ansprechpartner · Materialzeugnis inklusive
Welches Zeugnis
Welches Zeugnis Sie bekommen
Das Materialzeugnis stellt der Hersteller des Blechs aus, nicht wir. Wir geben Ihnen das Zeugnis weiter, das wir mit dem Material von unserem Lieferanten bekommen.
Bei einfachen Güten ist das in der Regel ein Werkszeugnis 2.2. Bei höherwertigen Güten kommt immer ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 mit. Welches Zeugnis zu Ihrem Werkstoff gehört, sagen wir Ihnen gern vorab.
- ohne Aufpreis bei jeder Lieferung
- vom Hersteller des Materials ausgestellt
- Art des Zeugnisses hängt von der Güte ab
Auf einen Blick
Zeugnisse bei BeHe
Unterschied
2.2 oder 3.1: Was ist der Unterschied?
Beide Zeugnisse sind in der Norm DIN EN 10204 geregelt. Sie unterscheiden sich darin, was geprüft und wer es bestätigt.
Werkszeugnis
Zeugnis 2.2
Der Hersteller bestätigt, dass das Material der Bestellung entspricht, und nennt Prüfergebnisse aus seiner laufenden Produktion. Die Werte gelten für das Produkt allgemein, nicht für genau Ihre Charge.
Abnahmeprüfzeugnis
Zeugnis 3.1
Das Material wurde gezielt geprüft. Die Ergebnisse gehören zur gelieferten Charge und werden von einem Abnahmebeauftragten des Herstellers bestätigt, der von der Fertigung unabhängig ist.
Wofür
Wann Sie 3.1 brauchen
Oft verlangen Kunden ein 3.1 für Audits oder die eigene Dokumentation, zum Beispiel im Maschinenbau. Dann geben Sie das bitte schon bei der Anfrage an.
Wichtig
Sie brauchen ein bestimmtes Zeugnis?
Schreiben Sie es in Ihre Anfrage oder Bestellung. Wir klären vor der Fertigung mit unserem Lieferanten, ob das Material mit diesem Zeugnis verfügbar ist, und melden uns bei Ihnen.
FAQs
Ja. Jeder Lieferung liegt ein Materialzeugnis bei, ohne Aufpreis und ohne dass Sie es extra bestellen müssen.
Das hängt vom Werkstoff ab. Bei einfachen Güten ist es in der Regel ein Werkszeugnis 2.2, bei höherwertigen Güten immer ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1. Wir geben das Zeugnis weiter, das der Hersteller des Materials ausstellt.
Beim 2.2 bestätigt der Hersteller allgemeine Werte aus seiner Produktion. Beim 3.1 wurde genau Ihre Charge geprüft, und ein unabhängiger Abnahmebeauftragter des Herstellers bestätigt die Ergebnisse.
Nicht immer, denn wir sind dabei auf unsere Lieferanten angewiesen. Geben Sie den Wunsch bitte vor der Bestellung an, dann prüfen wir, ob das Material mit 3.1 verfügbar ist.
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